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domingo, 13 de novembro de 2011

Belo Monte: Beratung der indigenen Bevölkerung Brasiliens

Belo Monte: Beratung der indigenen Bevölkerung Brasiliens
Vom Bau des Staudamms betroffene Indigene in Altamira, Pará / Copyright: Agência Brasil 
Am regionalen Bundesgerichtshof der ersten Region (Tribunal Regional Federal da 1ª Região, kurz: TRF-1) wurde gestern (09.11.) eine Klage des Öffentlichen Bundesministeriums (Ministério Público Federal, kurz: MPF) mit zwei gegen eine Stimme abgelehnt. Das MPF hatte die Gesetzesverordnung, die den Bau des Staudamms Belo Monte im brasilianischen Amazonasstaat Pará ohne eine vorherige Beratung der betroffenen indigenen Bevölkerungsgruppen genehmigen will, angefochten. 
Bei der gestrigen Gerichtsverhandlung stimmten die Oberlandesgerichtsräte Fagundes de Deus und Maria do Carmo Cardoso gegen die Klage. Maria do Carmo Cardoso argumentierte, dass die Beratung der Indigenen nicht zwingend im Voraus der Genehmigung des Baus durch den Nationalkongress durchgeführt werden müsse. Es würde reichen, wenn dies lediglich vor der Implementierung geschehe. Nur die Oberlandesandesgerichtsrätin Selene Almeida, stimmte für die Annullierung der Verordnung bis eine Beratung der betroffenen indigenen Bevölkerung stattgefunden habe. 
Die Klage, die gestern abgewendet wurde, war im Jahr 2006 durch das MPF eingereicht worden. Die Staatsanwälte begründeten sie damit, dass den Indigenen ein Recht auf Beratung durch die Bundesverfassung garantiert werde. Dieses sei auch im Abkommen 169 der Internationalen Organisation für Arbeit (Organização International de Trabalho, kurz: OIT) vorgesehen und wurde im Jahr 2003 ratifiziert. 
Der oberste Staatsanwalt des MPF in Pará, Ubiratan Cazetta, nannte den Einwand von Maria do Carmo Cardoso, eine Beratung könne auch nach der Genehmigung stattfinden, respektlos und absurd. Diese Beratung stelle kein Privileg für die indigene Bevölkerung dar, sondern eine Frage ihres Überlebens, die außerdem durch die Bundesverfassung garantiert werde. Davon könne man sich rechtlich nicht einfach abwenden, so Cazetta. 
Das Öffentliche Ministerium informierte nach der heutigen Entscheidung, dass es mit dem Sachverhalt an den Obersten Gerichtshof (Supremo Tribunal Federal, kurz: STF) herantreten werde. (jv)

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